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Frei verkäuflich ab 18 Jahre gegen Vorlage eines Amtlichen Altersnachweises oder einer beglaubigten Kopie. Zum Führen der Waffe benötigen Sie einen sogennaten kleinen Waffenschein jedoch nicht zum reinen Erwerb.
Frei verkäuflich ab 18 Jahre gegen Vorlage eines Amtlichen Altersnachweises oder einer beglaubigten Kopie. Zum Führen der Waffe benötigen Sie einen sogennaten kleinen Waffenschein jedoch nicht zum reinen Erwerb.